Bayerische Bauordnung (BayBO)
Auszug für das landwirtschaftliche Bauen
Stand: April 2014
Autoren:
P. Moser, AELF Wertingen
R. Dörfler, TUM in Freising-Weihenstephan
S. Kirsch, BBV LandSiedlung GmbH, München
M. Kolles
Ch. Ost, BayWa AG, München
J. Simon, Institut für Landtechnik und Tierhaltung der LfL in Poing/Grub
Umfang: 35 Seiten
Stichpunkte zu vorliegendem Infobrief:
- Landwirtschaftliche Nutzgebäude
- Hinweise auf andere Gesetze, Vorschriften und Richtlinien
- Der Weg des Bauvorhabens
- Bauen ohne Architekt oder Bauingenieur bedeutet für den Bauherrn volles Haftungsrisiko
- Definition der einzelnen Gebäudeklassen
- Bebauung der Grundstücke
- Zugänge und Zufahrten
- Abstandsflächen und Abstände
- Baugestaltung
- Standsicherheit
- Brandschutz
- Bauaufsichltliche Zulassung
- Brandverhalten von Baustoffen
- Wände, Pfeiler, Stützen, Decken und Dächer
- Rettungsweg
- Fenster, Türen und sonsitge Öffnungen
- Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden
- Verfahrensfreie Vorhaben, Beseitigung von Anlagen
- Lager-, Abstell- und Ausstellungsplätze
- Bauantrag, Bauvorlagen
- Beteiligung des Nachbarn
- Geltungsdauer der Baugenehmigung und der Teilbaugenehmigung
- Bauüberwachung
Zum Infobrief: Bayerische Bauordnung (BayBO) - Auszug für landw. Bauten, IB.05 - 04/2014