Dienstag, 19. März 2024
Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und Landwirtschaftliches Bauwesen in Bayern e.V.
Fahrsilobau nach Anlagenverordnung
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Beratungsblatt

Fahrsilobau nach Anlagenverordnung (AwSV)

Stand: Januar 2022

Autoren:
Klaus Hoffmann, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg
Thomas Wagner und Helmut Möhrle, Bayerisches Landesamt für Umwelt
Thomas Bose, Informationszentrum Beton GmbH
Dr. Alexander Alisov, Bayerische Asphaltmischwerke

Am 01.08.2017 trat die bundeseinheitliche Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenen Stoffen (Anlagenverordnung - AwSV) in Kraft. Eine grundlegende Neuerung der AwSV ist die Forderung, in allen JGS-Anlagen, auch in Fahrsilobauten kleiner 1.000 m³, nur Anlagenteile mit bauaufsichtlichem Verwendbarkeitsnachweis einzusetzen.

Bis heute gibt es für einige unverzichtbare Bauprodukte und Bauarten nur wenige oder keine bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweise. Muss im Einzelfall auf ein Bauprodukt oder eine Bauart ohne Verwendbarkeitsnachweis zurückgegriffen werden, ist rechtzeitig vor Baubeginn bzw. mit dem Anzeigen des Bauvorhabens eine Ausnahme zu beantragen. Für bauwillige Landwirte, am Bau beteiligte Firmen, Herstellern von Bauprodukten, Sachverständige sowie für die verantwortlichen Behören ist der gesetzeskonforme und wirtschaftliche Fahrsilobau daher ein große Herausforderung. Um diesen Herausforderungen praxisnah Rechnung zu tragen wurde das Beratungsblatt erarbeitet und soll auf dem aktuellen Kenntnisstand für alle Beteiligten eine Entscheidungshilfe sein.

In dem Beratungsblatt werden insbesondere folgende Punkte behandelt

  • Betonbauweise
  • Asphaltbauweise
  • Entwässerung
  • Fugenabdichtung
  • Beschichtung

Zum Beratungsblatt

Erste Auflage
Umfang: 26 Seiten
Link: www.alb-bayern.de/baf5