Dienstag, 19. März 2024
Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und Landwirtschaftliches Bauwesen in Bayern e.V.

Grund- und Aufbaukurs für Arbeiten an JGS- und Biogasanlagen 2021

Rückblick: 28./ 29. Juni 2021 in Augsburg sowie 16./ 17. September in Straubing

Seit 01. August 2017 besteht eine Fachbetriebspflicht für Baumaßnahmen bei JGS- und Biogasanlagen. Aus diesem Anlass luden das InformationsZentrum Beton GmbH und die Anlagenprüforganisation GEOPOHL AG mit Unterstützung von C.A.R.M.E.N. e.V., ALB Bayern e.V., der Bayerischen Ingenieurkammer-Bau und dem Bayerischen Baugewerbe am 16. und 17. September (Straubing) zu einem erneuten zweitägigen Grund- und Aufbaukurs ein.

Am 1. August 2017 trat die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft.

Danach dürfen ab dem 1. August 2017 anzeigepflichtige JGS- und Biogas-Anlagen einschließlich der zu ihnen gehörenden Anlagenteile nur noch von Fachbetrieben nach § 62 Wasserhaushaltgesetz (WHG) errichtet, von innen gereinigt, instand gesetzt und stillgelegt werden (§ 45 und Anlage 7 Nr. 2.4 AwSV).

Der Lehrgang vermittelte die notwendigen umfassenden Kenntnisse der maßgeblichen Vorschriften des Wasser-, Bau-, Betriebssicherheits-, Immissionsschutz- und Abfallrechts. Der Schwerpunkt lag auf der praxisnahen Umsetzung der anzuwendenden technischen Regeln. Hinweise und Erfahrungen zum wirtschaftlichen und mangelfreien Bauen und Betreiben beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in der Landwirtschaft wurden gegeben. Möglichkeiten zur Instandsetzung von Bestandsanlagen rundeten den Lehrgang ab.

Nach erfolgreichem Abschluss erhielten die Teilnehmer den erforderlichen Sachkundenachweis für betrieblich verantwortliche Personen, der zur Zertifizierung als Fachbetrieb nach WHG Voraussetzung ist (§ 62 WHG, § 62 AwSV).

Betroffen von der neuen Fachbetriebspflicht sind in der Landwirtschaft insbesondere

  • Güllebehälter und Güllekeller, Erdbecken
  • Fahrsilos
  • Festmistplatten
  • Sickersaftbehälter
  • Gärsubstratlager, Fermenter, Nachgärbehälter, Gärrestlager von Biogasanlagen
  • Abfüllflächen

Der Lehrgang richtete sich an

  • Unternehmen, die Anlagen oder Anlagenteile mit wassergefährdenden, landwirtschaftlichen Stoffen errichten, von innen reinigen, instand setzen oder stilllegen und für die damit die Fachbetriebspflicht gilt
  • Planer und Betreiber von landwirtschaftlichen Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen
  • Mitarbeiter von zuständigen Behörden

PROGRAMMPUNKTE

Gesetzliche und technische Grundlagen

  • Wasserhaushaltgesetz WHG
  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen AwSV
  • Technische Regeln wassergefährdender Stoffe TRwS
  • Bauregellisten, Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, Bauartgenehmigungen
  • Anforderungen an den Immissionsschutz
  • Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutz
  • Fachgerechte Entsorgung von wassergefährdenden Stoffen
  • DIN 11622 Landwirtschaftliche Behälter

Bauausführung, Betrieb und Instandsetzung

  • Güllebehälter, Güllekeller und Erdbecken
  • Fahrsilos
  • Festmistplatten
  • Sickersaftbehälter
  • Vorgruben, Gärsubstratlager, Fermenter, Nachgärbehälter, Gärrestlager von Biogasanlagen
  • Abfüllflächen
  • Kanäle, Rohrleitungen, Rinnen, Schächte
  • Entwässerungssysteme
  • Leckageerkennungssysteme
  • Umwallungen

Baustoffe: Anforderungen, Einsatzgebiete, Verarbeitung

  • Beton
  • Asphalt
  • Fugenmaterialien
  • Beschichtungen und Auskleidungen
  • Kunststoffe
  • Metalle

REFERENTEN

Dr. rer. nat. Jochen Pohl
Technischer Leiter Anlagenprüforganisation Geopohl AG
Sachverständigenorganisation nach AwSV
Mitglied im Arbeitskreis TRwS 792 JGS-Anlagen

Dr.-Ing. Thomas Richter
Leiter Technik InformationsZentrum Beton GmbH
Stellv. Obmann DIN 11622 Landwirtschaftliche Behälter
Mitglied in den Arbeitskreisen TRwS 792 / 793 JGS-Anlagen / Biogasanlagen

RAHMENBEDINGUNGEN

Die Teilnahmegebühr betrug je Person 640,- € zzgl. 19 % MwSt. Darin enthalten waren Pausenverpflegung, Getränke, Tagungsunterlagen, Teilnahmebescheinigung und Sachkundenachweis.

ANERKENNUNG ALS FORTBILDUNG

Die Fachtagung wird durch die Bayerische Ingenieurekammer-Bau mit 13,5 Zeiteinheiten anerkannt. Die InformationsZentrum Beton GmbH stellt hierfür Teilnahmebescheinigungen aus.

Programmflyer


Veranstalter

  • InformationsZentrum Beton GmbH, Gerhard-Koch-Straße 2+4, 73760 Ostfildern (Hauptveranstalter und Organisation)
  • Anlagenprüforganisation GEOPOHL AG, Chemnitz

Kooperationspartner

  • C.A.R.M.E.N. e.V.
  • ALB Bayern e.V.
  • Bayerische Ingenieurkammer-Bau
  • Bayerisches Baugewerbe