Grund- und Aufbaukurs für Arbeiten an JGS- und Biogasanlagen
Am 25. und 26. September 2025 in Augsburg
Seit 01. August 2017 besteht eine Fachbetriebspflicht für Baumaßnahmen bei JGS- und Biogasanlagen. Aus diesem Anlass luden das InformationsZentrum Beton GmbH und die Anlagenprüforganisation GEOPOHL AG mit Unterstützung von C.A.R.M.E.N. e.V., ALB Bayern e.V., Fachverband Biogas e.V., der Bayerischen Ingenieurkammer-Bau und dem Bayerischen Baugewerbe am 25. /26. September zu einem erneuten zweitägigen Grund- und Aufbaukurs ein. Der Kurs fand in Augsburg statt.

Am 1. August 2017 trat die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft.
Danach dürfen ab dem 1. August 2017 anzeigepflichtige JGS- und Biogas-Anlagen einschließlich der zu ihnen gehörenden Anlagenteile nur noch von Fachbetrieben nach § 62 Wasserhaushaltgesetz (WHG) errichtet, von innen gereinigt, instand gesetzt und stillgelegt werden (§ 45 und Anlage 7 Nr. 2.4 AwSV).
Der Lehrgang vermittelte praxisnah alle relevanten Informationen rund um Arbeiten an JGS- und Biogasanlagen. Zu den JGS-Anlagen gehören Lageranlagen für Jauche, Gülle, Silage, Silagesickersaft und Festmist sowie Sammeleinrichtungen. Die Teilnehmer wurden so qualifiziert, dass sie Arbeiten als betrieblich verantwortliche Person in Fachbetrieben nach §62 Wasserhaushaltgesetz (WHG) bzw. §62 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten (AwSV) übernehmen dürfen.
Der Lehrgang brachte die notwendigen Kenntnisse in den gesetzlichen Grundlagen näher – vom Wasser-, Bau- und Abfallrechts über Betriebssicherheit bis hin zu Immissionsschutz. Im Mittelpunkt stand dabei, wie die technischen Regeln, z. B. TRwS 792, TRwS 793 und DIN 11622 praxisgerecht umgesetzt werden. Die Referenten gaben nicht nur Einblicke in ihre diesbezüglichen Erfahrungen, sondern auch wertvolle Hinweise zum wirtschaftlichen und mangelfreien Bauen und Betreiben von landwirtschaftlichen Anlagen, mit Blick auf den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Informationen zur Instandhaltung von Bestandsanlagen rundeten den Lehrgang ab.
Nach erfolgreichem Abschluss erhielten die Teilnehmer den erforderlichen Sachkundenachweis für betrieblich verantwortliche Personen, der zur Zertifizierung als Fachbetrieb nach WHG Voraussetzung ist (§ 62 WHG, § 62 AwSV).
Der Lehrgang richtete sich an
- Unternehmen, die Anlagen oder Anlagenteile mit wassergefährdenden, landwirtschaftlichen Stoffen errichten, von innen reinigen, instand setzen oder stilllegen und für die damit die Fachbetriebspflicht gilt
- Planer und Betreiber von landwirtschaftlichen Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen
- Mitarbeiter von zuständigen Behörden
PROGRAMMPUNKTE
Gesetzliche und technische Grundlagen
- Wasserhaushaltgesetz WHG
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen AwSV
- Technische Regeln wassergefährdender Stoffe TRwS
- Bauregellisten, Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, Bauartgenehmigungen
- Anforderungen an den Immissionsschutz
- Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutz
- Fachgerechte Entsorgung von wassergefährdenden Stoffen
- DIN 11622 Landwirtschaftliche Behälter
Bauausführung, Betrieb und Instandsetzung
- Güllebehälter, Güllekeller und Erdbecken
- Fahrsilos
- Festmistplatten
- Sickersaftbehälter
- Vorgruben, Gärsubstratlager, Fermenter, Nachgärbehälter, Gärrestlager von Biogasanlagen
- Abfüllflächen
- Kanäle, Rohrleitungen, Rinnen, Schächte
- Entwässerungssysteme
- Leckageerkennungssysteme
- Umwallungen
Baustoffe: Anforderungen, Einsatzgebiete, Verarbeitung
- Beton
- Asphalt
- Fugenmaterialien
- Beschichtungen und Auskleidungen
- Kunststoffe
- Metalle
REFERENTEN
Dr. rer. nat. Jochen Pohl
Technischer Leiter Anlagenprüforganisation Geopohl AG
Sachverständigenorganisation nach AwSV
Mitglied im Arbeitskreis TRwS 792 JGS-Anlagen
Dr.-Ing. Thomas Richter
Leiter Technik InformationsZentrum Beton GmbH
Stellv. Obmann DIN 11622 Landwirtschaftliche Behälter
Mitglied in den Arbeitskreisen TRwS 792 / 793 JGS-Anlagen / Biogasanlagen
RAHMENBEDINGUNGEN
Die Teilnahmegebühr betrug je Person 670,- € zzgl. 19 % MwSt.
ANERKENNUNG ALS FORTBILDUNG
Die Fachtagung ist bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau Ingenieurkammer Baden-Württemberg für Fortbildungspunkten beantragt. Die Veranstaltung ist bei weiteren Kammern beantragt. Die InformationsZentrum Beton GmbH stellte hierfür Teilnahmebescheinigungen aus.
Programmflyer
Veranstalter
- InformationsZentrum Beton GmbH, Gerhard-Koch-Straße 2+4, 73760 Ostfildern (Hauptveranstalter und Organisation)
- Anlagenprüforganisation GEOPOHL AG, Chemnitz
Kooperationspartner
- C.A.R.M.E.N. e.V.
- ALB Bayern e.V.
- Fachverband Biogas e.V.
- Bayerische Ingenieurkammer-Bau
- Bayerisches Baugewerbe
