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Hygieneschleusen für Schweineställe
Stand: November 2015
Autoren:
Dr. C. Jais, Institut für Landtechnik und Tierhaltung der LfL in Poing/Grub
P. Moser, AELF Wertingen, Fachzentrum f. Schweinezucht und Schweinehaltung
Umfang: 4 Seiten
Mit der Schweinehaltungshygieneverordnung vom Juni 1999 (letzte Änderung 2014) werden alle schweinehaltenden Betriebe zur Einhaltung bestimmter Hygienemaßnahmen verpflichtet. Betriebe mit mehr als 2 Zuchtsauen oder mehr als 20 Mastschweinen benötigen einen Umkleideraum mit getrennter Aufbewahrung von Stall- und „Straßenkleidung“, Einrichtungen für die Reinigung und Desinfektion von Schuhen, Fahrzeugen und der Stallabteile, eine befestigte Einrichtung für die Verladung der Tiere, sichere Futterlager, abgeschlossene flüssigkeitsdichte Kadaverlager.
Ab einer Bestandsgröße von 150 Zuchtsauen, 700 Mastschweinen bzw. 100 Zuchtsauen im kombinierten Betrieb bestehen weitere Auflagen (z.B. Einzäunen des Betriebsgeländes). Die strikte Trennung des Stallinnenbereichs (reiner Bereich, Weißbereich) von der Außenwelt (unreiner Bereich, Schwarzbereich) schützt den eigenen Tierbestand vor der Einschleppung von Krankheitserregern von außerhalb. Der Hygieneschleuse als einzigem Zugang zum Stallinneren kommt eine zentrale Funktion zu. Vorliegendes Beratungsblatt zeigt Beispiele für einfache und für komfortable Hygieneschleusen. Da die Kontrolle der Schweinehaltungshygieneverordnung der staatlichen Veterinärverwaltung obliegt, ist eine Absprache mit dem zuständigen Amtstierarzt über die letztendliche Gestaltung der Hygieneschleuse sowie der übrigen geforderten Einrichtungen dringend zu empfehlen.
Über den Erfolg der Hygienemaßnahmen entscheidet neben der baulichen Gestaltung vor allem die konsequente Nutzung der Hygieneeinrichtungen im Alltag! Die dargestellten Beispiele wurden in Anlehnung an gelungene Lösungen auf Praxisbetrieben gestaltet.
Zum Arbeitsblatt (mit Zugangsberechtigung, für ALB-Mitglieder kostenfrei):