Donnerstag, 28. März 2024
Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und Landwirtschaftliches Bauwesen in Bayern e.V.

Vorbeugender baulicher Brandschutz bei landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden

Stand: Oktober 2013

Autoren:
J. Simon und P. Stötzel, Institut für Landtechnik und Tierhaltung der LfL in Poing/ Grub
L. Battran, Versicherungskammer Bayern
T. Bareth, Häussler Ingenieure GmbH
R. Geier, bbv-LandSiedlung
B. Karl, Hochschule für angewandte Wissenschaften Regensburg
W. Klein, Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
P. Moser, AELF Wertingen
F.-X. Wimmer, Haas Fertigbau GmbH

Der Leitfaden fast Möglichkeiten und Anforderungen in Form eines Maßnahmenpakets zusammen und beschreibt, unter welchen Voraussetzungen auf innere Brandwände zur Unterteilung land- und forstwirtschaftlich genutzter Gebäude in Brandabschnitte von nicht mehr als 10.000 m³ Brutto-Rauminhalt nach Art. 28 Abs. 2 Nr. 3 Bayerischer Bauordnung (BayBO) verzichtet werden kann. Diese Kompensationsmaßnahmen werden vor allem bei landwirtschaftlichen Neubauten eine Rolle spielen.

Umfang: 19 Seiten

Stichpunkte zu vorliegendem Leitfaden:

  • Brandwände bei Stallungen
  • Brandabschnitte von nicht mehr als 10.000 m³ gem. DIN 277
  • Brandabschnitte über 10.000 m³ Bruttobauvolumen
  • Brandlastfreie Binderfelder
  • Bauliche Ausführung der Gebäudehülle
  • Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz
  • Gebäudeinnenbereich mit Güllekanälen
  • Abstände zwischen Gebäuden
  • Brandlastfreie Überdachungen zwischen Stall- und Technikgebäude bzw. zwischen Stallgebäuden untereinander
  • Brandlastfreie Überdachungen zwischen Stallgebäude und Bergehalle
  • Flucht- bzw. Rettungstüren
  • Anforderungen an Technikräume

In allen Fällen empfiehlt sich im Vorfeld der Planung eine frühzeitige Abstimmung mit der unteren Bauaufsichtsbehörde oder dem zuständigen Prüfsachverständigen für Brandschutz.

Zum Leitfaden:

Leitfaden Brandschutz bei landw. Betriebsgebäuden, LF.11 - 10/2013 - pdf 760 KB