Türen und Tore für Landwirtschaftiche Betriebsgebäude
Stand: Februar 2009
Autor:
W. Klein, Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Franken/Oberbayern
Umfang: 7 Seiten
Bei der Auswahl von Türen, Toren und kraftbetätigten Fenstern für landwirtschaftliche Betriebsgebäude sind einige Vorschriften zu beachten. Aus sicherheitstechnischen Gründen und möglichen haftungsrechtlichen Konsequenzen müssen bei der Auswahl im Hinblick auf Brandschutz und der Gestaltung von Fluchtwegen die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Landesbauordnung (BayBO) Berücksichtigung finden.
Zum Infobrief:
Türen und Tore für landwirtschaftlihche Betriebsgebäude, IB.14 - 02/2009