Donnerstag, 28. März 2024
Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und Landwirtschaftliches Bauwesen in Bayern e.V.

AwSV 2017 - JGS-Anlagen

Erstinformation zur neuen Bundesanlagenverordnung (seit 01.08.2017)

Stand: November 2017

Autoren:
Volker Aschmann, Petra Moser, Dr. Stefan Neser und Jochen Simon - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Landtechnik und Tierhaltung
Johannes Mautner - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfarrkirchen
Maximilian Lösch und Andreas Schilcher - Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Erste Auflage
Umfang: 7 Seiten

Am 01.08.2017 ist die neue Bundesanlagenverordnung in Kraft getreten. Alle bisherigen Regelungen des anlagenbezogenen Gewässerschutzes, die es auf Landesebene gab (VAwS, VwVwS), sind durch die bundeseinheitliche „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)“ ersetzt worden. Diese im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums erarbeiteten Regelungen werden von den nachgeordneten Behörden der Umweltverwaltung vollzogen.

Die nachfolgenden, auf die wesentlichen Festlegungen konzentrierten Ausführungen beziehen sich vor allem auf die Planung, Errichtung, Beschaffenheit und den Betrieb von Jauche, Gülle, Silagesickersaft-Anlagen (JGS) und geben den Wissensstand zum 01.12.2017 wieder. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht daher nicht.

Die Umsetzung dieser Verordnung wird durch die „Technischen Regeln für wassergefährdende Stoffe (TRwS)“ konkretisiert. Die TRwS 7922 für JGS-Anlagen befindet sich momentan noch in der Entwurfsphase (Gelbdruck). Bis zum Erscheinen der Endfassung (Weißdruck) sind Erkenntnisquellen für eine fachgerechte Lösung etwa die DIN 11622 oder andere technische Regeln, auf die in der bis 31.07.2017 gültigen VAwS - dort Anhang 5 - Bezug genommen wurde.

Zum Infobrief:

AwSV 2017, IB.17 - 11/2017 (1,9 MB)


Weiterführende Informationen:
Informationen des LfU: JGS-Anlagen
Stand: November 2017