Vorbeugender baulicher Brandschutz bei landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden
Stand: Oktober 2013
Autoren:
J. Simon und P. Stötzel, Institut für Landtechnik und Tierhaltung der LfL in Poing/ Grub
L. Battran, Versicherungskammer Bayern
T. Bareth, Häussler Ingenieure GmbH
R. Geier, bbv-LandSiedlung
B. Karl, Hochschule für angewandte Wissenschaften Regensburg
W. Klein, Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
P. Moser, AELF Wertingen
F.-X. Wimmer, Haas Fertigbau GmbH
Der Leitfaden fast Möglichkeiten und Anforderungen in Form eines Maßnahmenpakets zusammen und beschreibt, unter welchen Voraussetzungen auf innere Brandwände zur Unterteilung land- und forstwirtschaftlich genutzter Gebäude in Brandabschnitte von nicht mehr als 10.000 m³ Brutto-Rauminhalt nach Art. 28 Abs. 2 Nr. 3 Bayerischer Bauordnung (BayBO) verzichtet werden kann. Diese Kompensationsmaßnahmen werden vor allem bei landwirtschaftlichen Neubauten eine Rolle spielen.
Umfang: 19 Seiten
Stichpunkte zu vorliegendem Leitfaden:
- Brandwände bei Stallungen
- Brandabschnitte von nicht mehr als 10.000 m³ gem. DIN 277
- Brandabschnitte über 10.000 m³ Bruttobauvolumen
- Brandlastfreie Binderfelder
- Bauliche Ausführung der Gebäudehülle
- Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz
- Gebäudeinnenbereich mit Güllekanälen
- Abstände zwischen Gebäuden
- Brandlastfreie Überdachungen zwischen Stall- und Technikgebäude bzw. zwischen Stallgebäuden untereinander
- Brandlastfreie Überdachungen zwischen Stallgebäude und Bergehalle
- Flucht- bzw. Rettungstüren
- Anforderungen an Technikräume
In allen Fällen empfiehlt sich im Vorfeld der Planung eine frühzeitige Abstimmung mit der unteren Bauaufsichtsbehörde oder dem zuständigen Prüfsachverständigen für Brandschutz.
Zum Leitfaden:
Leitfaden Brandschutz bei landw. Betriebsgebäuden, LF.11 - 10/2013 - pdf 760 KB