Güllegruben- und Fahrsilobau nach der neuen Anlagenverordnung
Baufachtagung am 21. November 2019 in Eging am See / Lkr. Passau
Mit Inkrafttreten der AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) im August 2017 und des dazugehörigen Technischen Regelwerkes ist die Errichtung von JGS-Anlagen deutlich schwieriger geworden. Einige der neuen Regelungen halten Fachleute und Baufirmen für problematisch und es konnte seitdem nur mehr mit Einzelausnahmegenehmigungen gebaut werden. Angesichts der bestehenden Unsicherheiten sind mehrere Genehmigungsbehörden nach wie vor zurückhaltend bei der Erteilung von Baugenehmigungen für JGS-Anlagen. Neue Vorschriften der Düngeverordnung - siehe Norbayerische Herbsttagung 2019 Organische Nährstoffe gemeinsam besser nutzen - erschweren die Situation zusätzlich.
Die Tagung richtete sich entsprechend der ALB-Baufachtagung 2018 in Grub erneut an interessierte Tierhalter, insbesondere Rinderhalter, Biogasbetreiber mit Fahrsilos, Berater, Planer sowie Firmen-, Verbands- und Behördenvertreter. Die Besucher, zahlenmäßig mehr als 200, kamen aus allen Teilen Bayerns.
Investitionen in Betonbauwerke sind in der Landwirtschaft notwendig und zeichnen lebendige Landwirtschaftsbetriebe aus. Grundsätzlich wird eine hohe Dauerhaftigkeit und Wertbeständigkeit dieser Baumaßnahmen erwartet. Was muss jedoch konkret beachtet werden, damit Güllegruben und Fahrsilos die bestehenden Anforderungen auch zukünftig erfüllen? Welcher rechtliche Rahmen gilt für diese Bauwerke? Was besagt die seit August 2017 gültige bundeseinheitliche "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV)? Wie wird die Umsetzung dieser Verordnung in den "Technischen Regeln für wassergefährdende Stoffe" (TRwS) konkretisiert?
Auf diese Fragen wurden im Rahmen der Baufachtagung Antworten gesucht. Ziel war es zu informieren, mehr Transparenz zu schaffen und Wege für wertbeständiges Bauen zu zeigen, die den Funktionserhalt von Investitionen in Güllegruben und Fahrsilos auf lange Sicht gewährleisten und die zugleich den neuen gültigen Umweltregelungen gerecht werden.
Die Baufachtagung, die erneut gemeinsam mit der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU), dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirschaft und Forsten (StMELF), dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), den Bayerischen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) und dem InformationsZentrum Beton veranstaltet wurde, stellte in Zusammenarbeit mit maßgeblichen Experten den Stand der gültigen Rechtslage und die praktische Umsetzung der bestehenden Vorgaben dar. Konkrete Handlungsempfehlungen und einzelbetriebliche Lösungsansätze wurden durch Fachreferenten und Firmenvertreter vorgestellt.
Im Vorfeld und zur Vorbereitung des Termins hatten im Rahmen einer interministeriellen Arbeitsgruppe mehrere Treffen stattgefunden, an denen sich die Vertreter der Landwirtschaft auf der einen Seite und die Vertreter der Umwelt auf der anderen Seite intensiv informierten, austauschten und untereinander abgestimmt hatten.
Mit Einbindung der staatlichen und privaten Beratung und der Bauwirtschaft fand dieser Austausch und Abstimmungsprozess unter der Leitung von Architekt Jochen Simon (LfL) gleichermaßen in der "Arbeitsgruppe AwSV/TRwS" im BauForum Bayern der ALB statt.
FACHVORTRÄGE
Abgestimmtes Vorgehen der bayerischen Ministerien zur Umsetzung der Anlagenverordnung
Fachreferenten: LD Michael Kaiser, StMELF München, MR Michael Haug, STMUV München
Wasserwirtschaftliche Anforderungen an neue JGS-Anlagen
Fachreferent: Helmut Möhrle, LfU Augsburg - vorgetragen durch MR Michael Haug, STMUV München
Stahlbeton verstehen
Fachreferent: Martin Erbinger, Betontechnologe VDB
Anlagen zum Sammeln und Lagern von Gülle und Festmist
Fachreferent: Jochen Simon, LfL-ILT Grub
Fahrsilobau nach neuer AwSV
Fachreferent: Klaus Hoffmann, Bauberater AELF Schweinfurt - FZ Rinderhaltung
Verfahrensweg aus Sicht von Sachverständigen - Bericht aus der Praxis
Fachreferenten: Markus Maier und Günther Bliemel, BBV LandSiedlung GmbH München, Anlagenprüforganisation Geopohl AG
FIRMENLÖSUNGEN
Baufirmen stellen ihre Produktlösungen vor. Für den Inhalt der einzelnen Beiträge sind die jeweils benannten Firmenreferenten verantwortlich. Die Inhalte der Beiträge spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung der ALB wider.
Traunsteiner Silo mit Bauartzulassung gemäß AwSV
Firmenreferent: Ronald Kriz, Böck TraunsteinerSilo GmbH Tacherting
Firmenvortrag
Firmenreferent: Christoph Rossberger, Wolf System GmbH Osterhofen
In dem Vortrag wurde behauptet, durch die Anwendung der DIN SPEC 91425 – Anforderungen an Leckageerkennungssysteme für allgemein wassergefährdende Stoffe im Bereich der Landwirtschaft – entfalle bei der Errichtung von JGS-Anlagen die Notwendigkeit, bei der Kreisverwaltungsbehörde (KVB) die Zulassung einer Ausnahme im Einzelfall nach § 16 Abs. 3 AwSV zu beantragen.
Die Umweltverwaltung hat die hierzu genannten Thesen geprüft und stellt zusammenfassend fest:
"Die DIN SPEC 91425 ist keine allgemein anerkannte Regel der Technik und kann einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis nicht ersetzen. Sie ist für die Fachkundigen Stellen eine weitere geeignete Erkenntnisquelle, um die eingereichten Planunterlagen im Hinblick auf die gleichwertige Funktion und Sicherheit eines Leckageerkennungssystems zu beurteilen und gegebenenfalls nach pflichtgemäßem Ermessen Ausnahmen im Einzelfall erteilen zu können. Aus diesen Gründen liefe eine Beschwerde auf Untätigkeit ins Leere.
Alle einschlägigen umweltministeriellen Schreiben und das LfU-Merkblatt 3.3/1 zur Prüfung und Erteilung von Ausnahmen behalten weiterhin Gültigkeit."
Die vollständige Stellungnahme finden Sie in nachfolgendem Umweltministeriellen Schreiben (UMS) vom 28. November 2019 - "Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; DIN SPEC 91425, Bedeutung und Anwendung":
Behälterbau mit Leckageerkennung - System Rembeck, System Käppner
Firmenreferenten: Florian Ramelsberger, Rembeck KG Massing und Eduard Krempels, Fa. Käppner Ampfing
Aktuelles zum Bau von Leckageerkennungen für JGS-Anlagen
Firmenreferent: Thomas Steinert, Osterrieder Bau GmbH Pfaffenhausen
Gülle- und Wirtschaftsdüngerlager (JGS) in Folienerdbecken
Firmenreferent: Helmut Wiedau, Sattler Ceno TOP-TEX GmbH Greven
AUSSTELLUNG MIT FIRMEN-INFOSTÄNDEN
Folgende 12 Firmen / Organisationen waren an der Veranstaltung mit einem Informationsstand vertreten:
ANFORDERUNGEN DER AWSV DWA-A 792 TRWS BEI JGS-ANLAGEN - INFORMATION UND VOLLZUG
Den Besuchern der Baufachtagung wurde eine Vorabversion des ALB-Infobriefes ib.baf4 ausgehändigt. In der Zwischenzeit wurde dieser Infobrief veröffentlicht.
Zum Infobrief: www.alb-bayern.de/baf4
Programmflyer: Baufachtagung 2019 (1,7 MB)
Veranstalter
- Fachzentrum für Rinderhaltung am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfarrkirchen
- Institut für Landtechnik und Tierhaltung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft in Grub
- ALB Bayern e.V.
Kooperationspartner
- Landesamt für Umwelt, Augsburg (LfU)
- Bayerisches Staatministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, München (StMELF)
- Bayerisches Staatministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, München (StMUV)
- Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bayern - Staatliche Beratung (ÄELF)
- InformationsZentrum Beton GmbH, Ostfildern in Baden-Württemberg (IZB)