Donnerstag, 28. März 2024
Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und Landwirtschaftliches Bauwesen in Bayern e.V.

Bau und Instandhaltung von Siloanlagen, Gülle- und Gärbehältern

Baufachtagung am 26. Februar 2014 am LVFZ Achselschwang in Utting am Ammersee

Ziel war es Wege für wertbeständiges Bauen zu zeigen, die den Funktionserhalt von landwirtschaftlichen Betonbauwerken auf lange Sicht gewährleisten.

Investitionen in Betonbauwerke sind für landwirtschaftlichen Betriebe kontinuierlich notwendig und zeichnen lebendige landwirtschaftliche Unternehmen aus. Grundsätzlich wird eine hohe Dauerhaftigkeit und Wertbeständigkeit dieser betrieblichen Baumaßnahmen erwartet. Was muss jedoch konkret beachtet werden, damit der Stall, die Güllegrube, das Fahrsilo bzw. die Hofbiogasanlage die spezifischen Anforderungen auch zukünftig erfüllt? Welcher rechtliche Rahmen gilt für Betonbauwerke in der Landwirtschaft? Reicht die maßgebliche DIN-Norm (DIN 11622) angesichts der zunehmenden Beanspruchung der Betonbauten auch weiterhin aus?

Diese Fragen wurden während der Baufachtagung erläutert. Ziel war es Wege für wertbeständiges Bauen zu zeigen, die den Funktionserhalt von Investitionen in landwirtschaftliche Betonbauwerke auf lange Sicht gewährleisten.

Die Baufachtagung stellte den Stand der Rechtslage und die praxisnahe Umsetzung der gültigen Vorgaben gemeinsam mit maßgeblichen Experten auf Bundes-, bayerischer - und Verbands-Ebene dar. Praktische Handlungsempfehlungen und einzelbetriebliche Lösungsansätze wurden durch die Fachreferenten und Herstellervertreter vorgestellt.

Die rund 100 Besucher hatten die Möglichkeit mit Referenten zu diskutieren und sich bei Beratungseinrichtungen, Planern und Herstellern zum Bauen in der Landwirtschaft mit Beton weiter zu informieren.

Info-Blatt - Baufachtagung 2014, 0,6 MB

Tagung im "Alten Braunviehstall" des LVFZ Achselschwang
Tagung im "Alten Braunviehstall" des LVFZ Achselschwang

Programmpunkte

Podiumsdisskussion unter Leitung von Herrn Maximilian Lösch, AELF Erding
Podiumsdisskussion unter Leitung von Herrn Maximilian Lösch, AELF Erding

Zusammenfassung mit Beratungskernaussagen (FZ L 3.6)

  • Die Betonqualitäten entsprechen heute zum Teil nicht mehr den Anforderungen der Landwirtschaft. Höhere Betonqualitäten und stärkere Dimensionierung der Bauteile zahlen sich über eine längere Nutzungsdauer (d.h. über die bisher vorgesehenen 15-20 Jahre landwirtschaftliche Nutzung hinaus) aus.

  • Auf der Baustelle darf - entgegen der oftmals gängigen Praxis - kein Wasser dem Lieferbeton zugesetzt werden, wenn die geforderte Betonqualität (= Stabillitäts- und Haftungsfrage) erhalten bleiben soll (Veränderung des Wasserzementwerts). Zur besseren Verarbeitung kann der Einsatz eines sogenannten Gleitmittels und/ oder die Verwendung fliesfähigen Betons eine Lösung sein.

  • Die Nachbehandlung von Beton ist sehr wichtig (Wartezeit: mindestens eine Woche). Die beabsichtigte Festigkeit wird nach ca. einem Monat erlangt. Bei der Nachbehandlung sind Befeuchten/ Gießen und der Einsatz von Folien üblich (je nach Witterung). Bei senkrechten Bauteilen können Fliese das „Verdursten“ des Betons am ehesten verhindern.

  • Eine regelmäßige Kontrolle der Betonbauteile (mindestens einmal jährlich) sollte Standard im Betriebsablauf sein (Überprüfung der Fugen und der Oberflächen).

  • Bei Eigenleistung im Betonbau erlischt jegliche Gewährleistung. Soll die Gewährleistung über eine Firma erfolgen, muss das Gewerk komplett vergeben werden. ("Gewerk komplett" heißt inkl. der Abnahme des Untergrundes und inkl. der Durchführung der Nachbehandlung).

  • Die geladenen Experten sehen für die Zukunft aus wasserschutzrechtlicher Sicht keine wesentlichen Unterschiede in den Anforderungen an JGS-Anlagen (Jauche-, Gülle-, Sickersaftbehälter in der Landwirtschaft) und an landwirtschaftliche Hofbiogasanlagen.

  • Für bestehende JGS-Anlagen ist bei bestimmungsgemäßer Nutzung Bestandsschutz zu erwarten.

  • Eine Leckageerkennung im Behälterbau ist notwendig und wichtig. Eine Leckageerkennung für Fahrsilos wird voraussichtlich nicht gefordert werden.

  • Bei Hofbiogasanlagen bedarf es einer Auffangmöglichkeit zum Schutz vor einem mögichen Bersten des Behälters (z.B. Umwallung, Mauer, mögliche Ableitung des Behälterinhalts o.ä.).

  • Inwiefern auf eine Doppelwandigkeit bei landwirtschaftlichen Hofbiogasanlagen verzichtet werden kann, muss im Einzelfall vor Ort geklärt werden.

  • In vielen Schadensfällen, z.B Gewässerverunreinigung, muss der Landwirt nachweisen, dass er nicht der Verursacher ist (Beweislastumkehr). Dafür gilt es Vorsorge zu treffen.

F.d.R.
Heizer/ Lösch/ Praum
FZ L 3.6 c/o AELF-ED


Veranstalter

  • Fachzentrum Rinderhaltung am Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten Erding
  • LVFZ Achselschwang
  • ALB Bayern