
ModulBauSystem Grub-Weihenstephan™
Überblick einzelner Phasen von der Planung bis zur Baudurchführung und Inbebriebnahme

- Projektbeginn: Idee der Investition
- Erarbeitung eines betriebswirtschaftlichen Gesamtkonzeptes
- Vorentwurf Standort: Wo wird gebaut?
- Vorentwurf Gebäude: Wie wird gebaut?
- Eingabeplanung inkl. Bauantrag und Förderantrag
- Erteilung der Baugenehmigung und des Förderbescheides
- Ausführungsplanung, Baudurchführung und Förderabwicklung
- Inbetriebnahme und Bewirtschaftung des Baus
Weiterführende Informationen: ALB-Infobrief Nr. 11; Stand: 10/2014 Planung und Durchführung von landwirtschaftlichen Bauvorhaben
Zu 1. Projektbeginn: Idee der Investition

Zunächst sollten sich küftige Bauherren einen umfassenden Überblick zu den Möglichkeiten und Grenzen der für sie in Frage kommenden Betriebserweiterung oder Umstrukturierung verschaffen. Wir bieten hierzu vielfältige Informationsmöglichkeiten an, zum Beispiel inform von:
- Baufachtagungen mit regionalen Partnern in wechselnden Gebieten
- Lehrfahrten zu innovativen Vorzeigebetrieben
- Fachinformationen auf der Homepage der ALB (Arbeitsblätter, Infobriefe, u.s.w.)
Der Bauherr hat zwischen mehreren Möglichkeiten abzuwägen und muss Entscheidungen treffen. Als Ergebnis kann ein Betriebsentwicklungsziel formuliert werden. Außerdem wird die künftige Produktionsausrichtung festgelegt.
Zu 2. Erarbeitung eines betriebswirtschaftlichen Gesamtkonzeptes

Ein betriebswirtschaftliches Gesamtkonzept sollte neben der wirtschaftlichen Gesamtsituation, der Finanzierung und den kurz-, mittel und langfristigen Entwicklungsmöglichkeiten ebenso haltungstechnische Belange wie z.B. Raumprogramm/ Funktionsabläufe, Tierschutz und Hygiene berücksichtigen. Außerdem ist die Standortfrage und ggf. die Verwertung der Althofstelle zu klären.
Bereits im frühen Stadium der Projektentwicklung empfiehlt es sich für künftige Bauherren, eng mit erfahrenen landwirtschaftlichen Bauberatern, Verbundberatungspartnern oder privaten Planungsbüros zusammenzuarbeiten. Unsere Projektpartner stehen Ihnen gerne und umfassend zur Seite.
Zu 3. Vorentwurf Standort: Wo wird gebaut?

In dieser Phase ist zu überlegen, wo der Bau errichtet wird. Soll er in den Bestand integriert, oder in der offenen Landschaft errichtet werden? Wir empfehlen eine Vorentwurfsplanung "Standort" zu erstellen, die folgende Rahmenbedingungen einschließt:
- Verfügbare Flächen
- Landschaft/Hofanlage
- Zuordnung zu bewirtschafteten Flächen (Arrondierung)/Bodengüte
- Entwicklungsmöglichkeiten
- Geländeform (Ebene, Hang)
- Baugrundverhältnisse
- Klima
- Emissionen / Immissionen
- Erschließung (Entfernung, Leistungsfähigkeit)
- Sonstige standortrelevante Faktoren
Außerdem sind hierbei öffentliche Belange zu berücksichtigen:
- Siedlung/ Wohnbebauung
- Emissionen / Immissionen
- Naturschutz / Wald
- Gewässer / Oberflächenwasser
- Straßen
- Wasserversorgung / Abwasserentsorgung
- Energieversorgung
- Brandschutz
- Denkmalschutz
- Arbeitssicherheit
- Tierschutz
Nach erfolgter Standortwahl werden bei einem sogenannten "Standorttermin" die am Genehmigungsverahren beteiligten Fachstellen angehört (Bauberater, Träger öffentlicher Belange, Bauaufsicht). Der Standorttermin ist vor allem bei (Teil-)Aussiedlungen zum empfehlen.
Zu 4. Vorentwurf Gebäude: Wie wird gebaut?

Ist die Standorfrage entschieden, kann mit der Planung der baulichen Anlage begonnen werden. Dabei sind insbesondere die Anforderungen an die Raum- und Funktionszuordnung, die Konstruktion und das Material zu klären.
Das ModulBauSystem Grub-Weihenstephan™ basiert auf dem Bauen mit Holz. Durch die individuelle Auswahl und Anordnung einzelner Module bietet es vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. In dieser Planungsphase können Sie die verschiedenen Module (Konstruktionszeichnungen) des MoldulBauSystem Grub-Weihenstephan™ nutzen, ohne dass hierfür Kosten in Rechnung gestellt werden.
Jetzt kann die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens in Erfahrung gebracht werden (optional), indem bei der zuständigen Baubehörde des Landratsamtes ein Antrag auf Vorbescheid gestellt wird. Zur Prüfung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Beratungsempfehlung bzgl. der Betriebswirtschaft
- Raum- und Funktionsprogramm
- Grobkostenschätzung
- Ergebnisse der Standortbegehungen und Standortauswahl
- Übersichtsplan im Maßstab 1:5000
- Lageplan im Maßstab 1:1000
Der beauftragte Planer erbringt Grundriss, ggf. Schnitt, Ansichten im Maßstab 1: 500 beziehungsweise 1: 200, eine Kostenschätzung, eine Baubeschreibung entsprechend der Fragestellung, die Planzeichnungen und eine textliche Beschreibung.
Nach Prüfung des Planungskonzeptes erteilt die zuständige Baubehörde einen Vorbescheid mit Zustimmung oder Ablehung des Baues.
Zu 5. Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung inkl. Bauantrag und Förderantrag

Darf gebaut werden, geht es an die planerische Umsetzung mit Kostenberechnung. Die Entwurfsplanung dient zur Darstellung des baulichen Vorhabens bei Bauantrag und Förderantrag (optional).
Sie mündet in der Genehmigungsplanung (= Eingabeplangung), welche alle Arbeiten zur Zusammenstellung eines Bauantrags mit dem Ziel der Erteilung einer Baugenehmigung umfasst.
Zu 6. Erteilung der Baugenehmigung und des Förderbescheides

Baunantrag und gegebenenfalls der Förderantrag durchlaufen im Verwaltungsakt das bauaufsichtliche Genehmigungsverfahren bzw. das Bewilligungsverfahren bezüglich einer Bauförderung.
Zu 7. Ausführungsplanung, Baudurchführung und Förderabwicklung

Nach erfolgter Baugenhemigung geht es an die Ausführungsplanung, bei der das Vorhaben mit allen für die Ausführung des Baues notwendigen Angaben darzustellen ist. Hierzu sind die aus dem ModulBauSystem Grub-Weihenstephan™ benötigten Statikmodule auf die spezifischen Standortbedingungen und gegebenenfalls an besondere Ausführungswünsche anzupassen.
Eine objektbezogene Individualisierung der Unterlagen im Abgleich zur Eingabeplanung können Sie über die Geschäftsstelle der ALB verbindlich in Auftrag geben. Anpassungen erfolgen dann über unseren Projektpartner, Häussler Ingenieure GmbH mit Sitz in Kempten.
ALB Bayern e.V. wirkt hierbei als Vermittler zwischen dem Bauherren und Häussler Ingenieuere GmbH, mit der das Vertragsverhältnis zustande kommt. Entsprechend erfolgen auch die anschließende Lieferung und Rechnungstellung durch Häussler Ingenieure. Die erbrachten Leistungen beinhalteten folgenden Positionen:
- Standsicherheitsnachweis
- Konstruktionspläne
- Materialliste (optional; nicht im Grundpreis enthalten)
Die weiteren Schritte der baulichen Umsetzung umfassen dann die Punkte:
- Ausschreibung
- Vergleich und Prüfung der Angebote
- Vertragsverhandlungen
- Auftragserteilung / Baubeginn
- Baudurchführung
- Förderabwicklung / Mittelabruf
- Baufertigstellung
Die Baudurchführung empfehlen wir durch mittelständische ortsansässige (Handwerks-)Betriebe. Bei der eigentlichen Bauphase ist auf die Übereinstimmung zwischen Planung und Ausführung zu achten, insbesondere durch:
- Bauüberwachung
- Abnahme der Bauleistungen
- Mängelbeseitigung
- Kostenfeststellung / Kostenkontrolle
- Überprüfung der durchgeführten Leistungen auf Übereinstimmung mit den Antrags- und Bewilligungsdaten
- Überprüfung der Abrechnungen
Zu 8. Inbetriebnahme und Bewirtschaftung des Baus

Nach der Inbetriebnahme erfolgt bei Erhalt von Fördermitteln während der "Zweckbindungsfrist" die Überprüfung der zweckgemäßen Nutzung des Gebäudes.
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Das ModulBauSystem Grub-Weihenstephan™
ist ein gemeinsames Serviceangebot
der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, Grub und der ALB Bayern
Zimmereibetrieben und Betreuungsgesellschaften