Beratungsblatt
Beregnungsmaschinen im Straßenverkehr - Sicher unterwegs
Stand: November 2020
Autor:
Martin Vaupel, Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Obwohl Beregnungsmaschinen die meiste Zeit nur auf dem Feld stehen, müssen sie für Fahrten auf öffentlichen Straßen und Wegen die gesetzlichen Vorgaben im Straßenverkehr erfüllen. Daher ist neben der Beleuchtung für viele Maschinen auch eine Betriebserlaubnis und eine Bremse erforderlich.
Bei Beregnungsmaschinen und Beregnungsaggregaten handelt es sich um angehängte Arbeitsgeräte. Neben den allgemeinen Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind auch die Vorgaben des „Merkblattes für angehängte land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte“, das ergänzend zu § 30 der StVZO im Verkehrsblatt veröffentlicht wurde, zu berücksichtigen.
Im Beratungsblatt erfahren Sie welche gesetzlichen Vorschriften einzuhalten sind. Neben der richtigen Kenntlichmachung von angehängten Arbeitsgeräten wird beschrieben, in welchen Fällen eine Betriebserlaubnis oder Bremse erforderlich ist.
Das Beratungsblatt hat folgende Gliederung:
- Beregnungsmaschinen im Straßenverkehr - Worauf muss geachtet werden?
- Beleuchtung muss sein.
- Betriebserlaubnis: Ja oder Nein?
- Sind Bremsen erforderlich?
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Erste Auflage
Umfang: 8 Seiten
Link: www.alb-bayern.de/bef8