Dienstag, 19. März 2024
Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und Landwirtschaftliches Bauwesen in Bayern e.V.

Beratungsblatt

Beregnungsmaschinen im Straßenverkehr - Sicher unterwegs

Stand: November 2020

Autor:
Martin Vaupel, Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Obwohl Beregnungsmaschinen die meiste Zeit nur auf dem Feld stehen, müssen sie für Fahrten auf öffentlichen Straßen und Wegen die gesetzlichen Vorgaben im Straßenverkehr erfüllen. Daher ist neben der Beleuchtung für viele Maschinen auch eine Betriebserlaubnis und eine Bremse erforderlich.

Bei Beregnungsmaschinen und Beregnungsaggregaten handelt es sich um angehängte Arbeitsgeräte. Neben den allgemeinen Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind auch die Vorgaben des „Merkblattes für angehängte land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte“, das ergänzend zu § 30 der StVZO im Verkehrsblatt veröffentlicht wurde, zu berücksichtigen.

Im Beratungsblatt erfahren Sie welche gesetzlichen Vorschriften einzuhalten sind. Neben der richtigen Kenntlichmachung von angehängten Arbeitsgeräten wird beschrieben, in welchen Fällen eine Betriebserlaubnis oder Bremse erforderlich ist.

Das Beratungsblatt hat folgende Gliederung:

  • Beregnungsmaschinen im Straßenverkehr - Worauf muss geachtet werden?
  • Beleuchtung muss sein.
  • Betriebserlaubnis: Ja oder Nein?
  • Sind Bremsen erforderlich?

Zum Beratungsblatt

Erste Auflage
Umfang: 8 Seiten
Link: www.alb-bayern.de/bef8