Donnerstag, 18. Juni 2026
Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und Landwirtschaftliches Bauwesen in Bayern e.V.

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Grundlagen und rechtlicher Rahmen

Brände in Tierhaltungsanlagen gehören zu den folgenschwersten Schadensereignissen in der Landwirtschaft. Das Thema ist so wichtig, weil Stallbrände hohe Tierverluste und große wirtschaftliche Schäden verursachen. Außerdem herrschen dort schwierige Rettungsbedingungen und es gibt dazu eine zunehmende gesellschaftliche und politische Aufmerksamkeit.

Anzahl der Brandfälle

Deutschland / Bayern
Entwicklung der letzten Jahre
bekannte Schadenszahlen
Tierverluste
Betriebsarten (Rinder, Schweine, Geflügel)

Evtl. mit Diagramm

Häufige Brandursachen

Elektrik
technische Defekte
Maschinen
PV-Anlagen
Blitzschlag
menschliches Fehlverhalten
Brandstiftung

Rechtliche Einordnung

Betreiberverantwortung
Bayerische Bauordnung
Arbeitsschutz
Tierschutzrecht
Versicherungsvorgaben
technische Regeln / Normen
Anforderungen an Elektroprüfungen

Mögliche Inhalte aus dem Vortrag von Herrn Feller (LWK NRW - Brandvorbeugung bei Schweinen)

  • Landwirtschaftliche Gebäude gehören aufgrund ihrer Bauart zur Gebäudeklasse 1; dürften demnach ohne besondere Anforderungen an den Brandschutz errichtet werden
  • Gebäude größer 1.600 m² bzw. 10.000 m³ sind Sonderbauten und bedürfen der Aufstellung eines Brandschutzkonzeptes
  • Die Anforderungen der LBO´s sind auf Wohngebäude abgestimmt, und entsprechen nicht mehr dem Standard der heutigen Bauweise für landwirtschaftliche Ställe
  • Die Anwendung der Industriebaurichtlinie ist auch nicht zielführend.

NRW: Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Tierhaltungsanlagen (Runderlass MHKBG 11. August 2020)