Donnerstag, 28. März 2024
Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und Landwirtschaftliches Bauwesen in Bayern e.V.

3. Online-Seminar der sechsteiligen Seminarreihe "Bewässerungsmanagement" am 04. Februar 2021

BERICHT

Niedrigwassermanagement - Steuerung von Grundwasserentnahmen am Beispiel der landwirtschaftlichen Bewässerung

Referent: Frederik Zumkeller - Regierung von Unterfranken, Würzburg

Lösungsansätze für Fälle, in denen Wasser in Bewässerungsgebieten stark begrenzt ist, bot beim dritten Online-Seminartermin Frederik Zumkeller. Stefan Kirchner, Leiter der Kompetenzstelle Bewässerung an der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) moderierte das Seminar und begrüßte zunächst die mehr als 150 Teilnehmer.

Ergebnisse aus dem Projekt "Niedrigwassermanagement zur Steuerung von Grundwasserentnahmen am Beispiel der landwirtschaftlichen Bewässerung"

Kirchner stellte Frederik Zumkeller von der Regierung von Unterfranken in Würzburg, Sachgebiet Wasserwirtschaft, als Referenten vor, der sich mit Kollegen in der Zeit von 2016 bis 2019 mit dem Niedrigwassermanagement am Beispiel ausgewählter Regionen in Unterfranken beschäftigte. Das Projekt wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) gefördert. Ziel war es zu erarbeiten, wie sich die Entnahmen aus dem Grundwasser gestalten lassen, wenn die Ressourcen knapp werden. Außerdem sollte ein Konzept entwickelt werden, wie sich unter diesen Bedingungen eine gerechte Zuteilung realisieren lässt.

Reg-Ufr.Bayern-Projektbroschüre zum Download: Niedrigwassermanagement zur Steuerung von Grundwasserentnahmen (4,0 MB)

Bayern verfügt über Gebiete mit ergiebigen Niederschlägen

In Bayern fallen im Süden deutlich mehr Niederschläge als im Norden. Direkt am Alpenrand sind es im Mittel der Jahre bis zu 2.000 mm. Auf der Höhe von München fallen ca. 1.000 mm, ebenso wie in bestimmten Regionen in bayerischen Mittelgebirgen, in der Röhn, im Spessart und im bayerischen Teil des Odenwalds.

Grundwasserstände in Unterfranken durch Trockenheit besonders bedroht

Unterfranken ist der trockenste Regierungsbezirk Bayerns mit durchschnittlich 720 mm Niederschlag im Jahrsmittel. Zwischen Würzburg, Schweinfurt und Kitzingen liegt die mit Abstand trockenste Region Bayerns und auch dritttrockenste Region Deutschlands. Jahresniederschläge reichen hier von 450 bis maximal 650 mm.

Die Bildung neuen Grundwasssers erfordert Niederschläge. In Gebieten mit wenig Niederschlag ist die Grundwasserneubildung gering. Gemittelt über Unterfranken liegt sie im Durchschnitt der Jahre bei 100 mm. Im bezeichneten Trockengebiet bei Würzburg erreicht sie zum Teil allerdings nur 30 mm. Zum Vergleich: Im Süden Bayerns beträgt die Grundwasserneugbildung 210 mm pro Jahr - bei mittleren Jahresniederschlägen von 1.030 mm.

Der Untergrund, hauptsächlich aus Festgestein (Buntsandstein, Muschelkalk und Keuper), wirkt sich in Unterfranken erschwerend aus, weil es ein schlechter Grundwasserspeicher ist. Demzufolge beobachtet Zumkeller in Trockenphasen gerade in Unterfranken schnelle negative Auswirkungen auf die Grundwasserstände.

Rückgang der Jahresniederschläge

Geringer Pegelstand der Amper im Lks. FFB, März 2019
Geringer Pegelstand der Amper im Lks. FFB, März 2019

Anlass für das Projekt war der Klimawandel. Zwischen den Jahren 2000 und 2020 erhöhte sich am Standort Würzburg die mittlere Jahrtestemperatur um 1,1 °C auf etwa 11,0 °C. Zumkeller wertet diese Entwicklung als starke Steigerung im Betrachtungszeitraum von 20 Jahren und eher nicht als langjährig stabilen Trend. Würde sich der Trend bis zum Ende des Jahrhunderts fortsetzen, käme eine Erwärmung von 5,5 °C heraus. Diesen Wert prognostizieren allerdings nur die pessimistischsten Klimaprognosemodelle.

Im selben Zeitraum sanken die Jahresniederschläge am Standort Würzburg gemäß einer Trendgeraden um 120 mm auf knapp über 500 mm. Diese Entwicklung kommt wiederum hauptsächlich dadurch zustande, dass drei der fünf Trockenjahre zufällig die letzten drei Jahre des Betrachtungszeitraums sind. Auf längere Sicht wird sich die Stärke des Niederschlag-Rückgangs sicher nicht fortschreiben lassen. Dennoch bleibt festzuhalten, dass im Würzburger Raum die Niederschläge weniger geworden sind und damit gerechnet werden muss, dass sie in Zukunft weiter sinken werden.

Zwischen 1951 und 2019 gab es schon immer ausgeprägte Trockenphasen, zum Beispiel in den 1950ziger Jahren und auch Anfang der 1970ziger Jahre. Sie wurden jedoch immer wieder durch sogenannte Nassjahre unterbrochen, also Jahre mit einer deutlich überdurchschnittlichen Grundwasserneubildung. Die Grundwasserstände konnten sich damals erholen. In der neueren Vergangenheit trat das letzte Nassjahr allerdings 2002 auf. Im Anschluss daran waren die Jahre entweder deutlich zu trocken oder die Grundwasserneubildungsraten waren knapp unterdurchschnittlich. "Wir hatten also in Unterfranken seit 17 Jahren keine hohe Grundwasserneubildung mehr", folgerte Zumkeller.

Fallende Grundwasserstände in Unterfranken und ganz Bayern

Konkrete Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel in Unterfranken demonstrierte er anhand zweier Beispiele: An der Messstelle Wegfurth nahe Bischofsheim in der Rhön, die seit 1986 Werte liefert, gab es trotz Schwankungen nach oben und unten einen kontinuierlichen Rückgang des Grundwasserstands um 4 bis 5 m. In der letzten Zeit fehlen die Ausschläge nach oben und unten, so dass sich der Wasserstand immer mehr dem Minimalwert annähert. Auch an der Messstelle Frühlingslust nahe Aschaffenburg (Aufzeichnung seit 1937) ist ein kontinuierlicher Rückgang des Grundwasserstands mit einer Abnahme um 3 bis 4 m, bezogen auf ca. 80 Jahre, zu beobachten. Durch fehlende Ausschläge nach oben oder unten bewegt sich der Wasserspiegel auch hier zuletzt durchgehend im Bereich des Minimalwerts.

Demgegenüber stellte Zumkeller die Grundwassersituation in ganz Bayern. Er ging auf Messstellen ein, an denen seit dem Jahr 2000 Niedrigststände der Grundwasserspiegel gemessen wurden. Wie deutlich wurde, waren die Jahre 2018 und 2019 besonders markant, weil in dieser Zeit sehr viele Niedrigstwerte gemessen worden waren. Zumkeller erklärt dies damit, dass es seit 2015 eigentlich keine Erholung der Grundwasserstände gab. So konnte sich die Trockenheit der Jahre 2018 und 2019 besonders stark auswirken.

Wie lassen sich Nutzungskonflikte um die Ressource Wasser vermeiden?

Abflussschwache Gewässer oder Feuchtbiotope werden bereits bei geringer Absenkung des Grundwassers negativ beeinflusst
Abflussschwache Gewässer oder Feuchtbiotope werden bereits bei geringer Absenkung des Grundwassers negativ beeinflusst

Während in extremen Trockenphasen zum Beispiel bei der öffentlichen Trinkwasserversorgung oder auch bei der industriellen und gewerblichen Wassernutzung der Wasserbedarf nur gering ansteigt, kann er in der Landwirtschaft (inklusive Gemüsebau, Obstbau und Weinbau) durch die stärkere Verdunstung der Pflanzen und ausgetrocknete Böden um mehr als das Doppelte zunehmen. Die Landwirtschaft ist deutschlandweit der Sektor, in dem der Wasserbedarf in Trockenzeiten am schnellsten ansteigt. Mit dem Klimawandel wird sich die Situation weiter verschärfen. Klimawandel bedeutet zugleich erhöhter Bewässerungsbedarf, aber auch sinkendes nutzbares Wasserdargebot während der Vegetationsphase. Treffen diese beiden Faktoren zusammen, wird dies zukünftig immer häufiger zu Nutzungskonflikten um die Ressource Wasser führen, und zwar insbesondere zwischen Landwirtschaft und öffentlicher Trinkwasserversorgung, wenn diese auf denselben Grundwasserleiter zugreifen. Es geht aber auch um den Konflikt zwischen landwirtschaftlicher Wassernutzung und naturschutzfachlichen Aspekten. So werden abflussschwache Gewässer oder Feuchtbiotope schon bei einer geringen Absenkung negativ beeinflusst. Ein dritter Nutzungskonflikt kann zwischen unterschiedlichen landwirtschaftlichen Wassernutzern entbrennen, die sich im schlimmsten Fall gegenseitig "das Wasser abgraben". Ein wichtiges Ziel des von Zumkeller dargestellten Projekts war es deshalb, diese Nutzungkonflikte zu identifizieren und wenn möglich vorbeugend gegensteuernd einzugreifen.

Grenzen erkennen, frühzeitig handeln, Schäden vermeiden

Als weitere Ziele sprach er die Erarbeitung eines bayernweit einheitlichen Handelns und einer transparenten Systematik bei der nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung an. "Aktiv bewirtschaften" heißt, nicht erst zu warten, bis negative Folgen für das Grundwasser auftreten, auf die dann reagiert werden müssen, sondern "das Heft in der Hand zu haben", damit es gar nicht erst zu negativen Entwicklungen kommt.

Dabei ist es wichtig, die Grenzen zu erkennen, bis wohin eine nachhaltige Bewirtschaftung des Grundwassers möglich ist und ab wann nicht mehr. Behörden sollten bei der Verteilung von Wasserentnahmen in der Fläche frühzeitig steuernd eingreifen, damit verhindert werde, dass zu viele Brunnen sich auf zu engem Raum befinden. Denn dies könne dazu führen, dass bei gleichzeitiger Nutzung der Grundwasserleiter punktuell einseitig belastet werde und ein großer Absenkungstrichter im Grundwasser entstehe.

An Risiken durch Nutzungskonflikte, auch die durch Klimawandel hervorgerufenen, sollten sich alle Beteiligten anpassen können. Hierzu braucht es nach Zumkeller aber auch eine verbesserte Datenlage zur genauen Beurteilung der Auswirkungen von Wasserentnahmen auf das Grundwasser. Auch die Nutzer sollen seiner Meinung nach stärker in die Verantwortung genommen werden, um das Bewusstsein zu schärfen, wie ihr Verhalten/ihre Tätigkeit das Grundwasser und den damit zusammenhängenden Naturraum beeinflusst. Die genannten "Puzzle-Teile" sollen insgesamt zu einer möglichst nachhaltigen Grundwasserbewirtschaftung führen.

Methodik des Projekts

Wie eine neue Methode bei der Verteilung von Wasserentnahmen in der Praxis umgesetzt werden kann, erläuterte Zumkeller an den drei Gebieten des Projekts:

  • Die Bergtheimer Mulde nordöstlich von Würzburg, mit circa 1.000 ha bewässerungsfähiger Fläche das größte Bewässerungsgebiet Unterfrankens
  • Schwebheim südlich von Schweinfurt, mit circa 250 ha bewässerungsfähiger Fläche
  • Gochsheim südlich von Schweinfurt, mit circa 130 ha bewässrungsfähiger Fläche

In diesen Pilotgebieten wurde eine ressortübergreifende gemeinsame Arbeitsgruppe aus Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Naturschutz, BGS Umwelt GmbH, Vertretern des Bauernverbandes, des Bundes für Naturschutz, von Kommunen und Bewirtschaftern vor Ort gebildet. Zur Zuteilung von Bewässerungswasser wurde eine Methodik entwickelt und deren Praxistauglichkeit diskutiert.

Priorisierung bei der Nutzung von Wasservorkommen
Priorisierung bei der Nutzung von Wasservorkommen

"Stellen Sie sich vor, Sie sind Landwirt und würden gerne Ihr Feld bewässern", leitete Zumkeller in die Vorstellung der Methodik ein. Im ersten Schritt sei eine Bohranzeige bei der Kreisverwaltungsbehörde zu stellen, die Voraussetzung für das Bohren eines Brunnens und die Wasserförderung. Die Behörde begutachtet unter Beteiligung weiterer Fachstellen. Derzeit ist dies bereits das Wasserwirtschaftsamt, das Informationen zu möglichen Auswirkungen der geplanten Wasserentnahme auf die vorhandenen Ressourcen und Informationen zu möglichen Nutzungskonflikten liefern kann. Nutzungskonflikte könnten sich insbesondere dann verschärfen, wenn auf einem begrenzten Raum zu viele Brunnen stünden. Die Einbindung der Unteren Naturschutzbehörde erhält zunehmend an Gewicht, z.B. wegen möglicher Konflikte mit naturschutzfachlichen Aspekten wie die Nähe zu Feuchtbiotopen. Deshalb sollte die Einbindung der Unteren Naturschutzbehörde in besonderem Maße berücksichtigt werden.

Das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) werde aktuell auch einbezogen und gebe Informationen zur Bewässerungswürdigkeit und zum Bewässerungsbedarf geplanter Kulturen. Die Bohranzeige ist für die Behörden der frühestmögliche Zeitpunkt der Steuerung, wo genau der Standort eines Brunnens sein kann und wo er besser nicht liegen sollte. Zumkeller legte Antragstellern nahe, dies als eine Dienstleistung anzusehen. Denn so werde vermieden, dass ein Brunnen gebohrt würde, aus dem später kein Wasser gefördert werden dürfe. Für den Landwirt würde dadurch ein großer finanzieller Schaden entstehen.

Welches Wasser darf in der Landwirtschaft genutzt werden?

Das Wasserwirtschaftsamt führt eine Alternativenprüfung durch. In Bayern gibt es eine Priorisierung bei der Nutzung von Wasservorkommen. Danach sollte, wenn möglich, als erste Priorität gesammeltes Regenwasser für die Bewässerung genutzt werden. Zweitpriorisiert wird Oberflächenwasser, vorausgesetzt die Gewässer sind ausreichend abflussstark. Bestenfalls ist eine Zwischenspeicherung möglich. Als dritte Variante kommt Uferfiltrat in Betracht, bei dem es sich um den Grundwasserbegleitstrom eines Gewässers handelt. Die vierte und damit geringste Priorität hat die Nutzung oberflächennahen Grundwassers. Wenn ein Antrag auf Nutzung von Grundwasser gestellt wird, muss zuerst geprüft werden, ob nicht eine der zuvor genannten drei Wasser-Alternativen verwendbar wäre. Tiefengrundwasser, das ist sehr altes, langsam regenerierendes und teils von menschlichem Einfluss freies Grundwasser, darf von vornherein nicht zur Bewässerung eingesetzt werden.

Systematik der zukünftigen Behandlung von Wasserentnahmeanträgen

Bilanzgebiete bilden eine geschlossene hydrogeologische Einheit (blau), anderenfalls Abgenzung über Topographie (rot) oder kommunale Grenzen
Bilanzgebiete bilden eine geschlossene hydrogeologische Einheit (blau), anderenfalls Abgenzung über Topographie (rot) oder kommunale Grenzen

In den allermeisten Fällen gibt es für Bewässerungsgebiete keine Grundwassermodelle, die Aufschluss über zulässige Entnahmemengen geben. Für diese Gebiete, über die noch keine genauen Informationen vorliegen, wurde eine Systematik entwickelt, wie künftig Wasserentnahmeanträge behandelt werden sollen:

Der Einzelantrag ist dabei nicht isoliert zu betrachten, sondern immer in Zusammenhang zu sehen mit dem Bilanzgebiet, dem er zugehörig ist (Summenwirkung aller Einzelentnahmen). Die Situation im Bilanzgebiet ist bei der Begutachtung eines Wasserentnahmeantrags zu berücksichtigen. Bilanzgebiete bilden eine jeweils in sich geschlossene hydrogeologische Einheit. Falls hierfür nicht ausreichend Informationen über den Untergrund vorhanden sind, eignen sich zur Abgrenzung ersatzweise auch die Topograhie (Geländekanten und Gewässer) oder kommunale Grenzen.

Für das jeweilige Bilanzgebiet wird eine Wasserbilanz erstellt (Summe aller Einzelentnahmen der Landwirtschaft, Industrie, Trinkwasserversorgung in Kubikmeter pro Jahr). Diese Summe wird der über 30 Jahre gemittelten Grundwasserneubildung in Kubikmeter pro Jahr auf der Fläche des Bilanzgebiets gegenübergestellt. Anhand der beiden Werte kann auf Basis einer Risikomatrix (unterschiedliche Farben für die Höhe des Risikos von Nutzungskonflikten) eine vorläufige Risikoklasse abgeleitet werden. Mit steigendem Anteil der Wasserentnahmen an der Grundwasserneubildung und mit zunehmender Flächengröße des Bilanzgebiets nimmt das Risiko von Nutzungskonflikten zu. Begründung: der absolute Anstieg der Wasserentnahmemengen steigt, die Anzahl der Nutzer steigt und die Beurteilung wird schwieriger. Außerdem besteht bei kleineren Bilanzgebieten die Möglichkeit, dass von den Seiten in bedeutendem Umfang Wasser neu zuströmt, nachdem entnommen wurde. Dieser seitliche Zustrom ist mit steigender Gebietsgröße zunehmend zu vernachlässigen.

Um das jeweilige Risiko für das Bilanzgebiet sowie die individuelle Entnahmestelle zu ermitteln, beachtet der amtliche Sachverständige des zuständigen Wasserwirtschaftsamtes weitere Indikatoren. Angrenzende Feuchtflächen, Feuchtbiotope, die Hydrologie, Speicherfähigkeit, Zuströme, Abströme, Trinkwasser, Nutzungsintensität und konkurrierende Nutzungen finden hierbei Berücksichtigung. Auf Grundlage der Begutachtung findet eine Anpassung der bisherigen Risikobewertung für das Bilanzgebiet statt und man erhält die neue resultierende Risikoklasse.

Sowohl der Umfang der Antragsunterlagen als auch die Prüftiefe und der Umfang der Auflagen nehmen bei steigendem Risiko zu. Damit bekommen auch die Vorteile einer gemeinschaftlich organisierten Bewässerung mehr Gewicht. Ein Zusammenschluss mehrerer oder vieler Landwirtschaftsbetriebe hat den Vorteil, dass flexibler auf Trockenphasen reagiert werden kann, flexibler das Wasserrecht verteilt werden kann, Flächen getauscht werden können, mit größerer finanzieller Stärke effiziente Wasserverteilstrukturen aufgebaut und betrieben werden können.

Für die Wasserwirtschaft haben Bewässerungsverbände den Vorteil, dass sie auf Grund ihrer größeren Einheit Monitoring-Aufgaben übernehmen können und nur ein einziges Wasserrecht für ein Verbandsgebiet beurteilt und verwaltet werden muss. Bei der Einstufung in eine höhere Risikoklasse nimmt aber auch der Bedarf einer aktiven Steuerung der Wasserzuteilung innerhalb des Bilanzgebiets zu. Dies bedeutet, dass hierdurch konkret Einschränkungen bezüglich der kurzfristig zuteilbaren Wassermengen sowie Einschränkungen bezüglich Laufzeiten zur Ausübung von Wasserrechten zunehmen.

So werden nach neuer Methodik Wasserrechte für einzelne Betriebe vergeben

Flächengebundene Zuteilung von Wasserrechten an einzelne landwirtschaftliche Betriebe
Flächengebundene Zuteilung von Wasserrechten an einzelne landwirtschaftliche Betriebe

Natürlich kann nicht die gesamte Grundwasserneubildung für die Entnahme freigegeben werden, denn sonst entstünden Probleme mit dem Wasserhaushalt. Diese würden sich auch auf den Naturraum negativ auswirken. Ein Puffer wird gebraucht. Der Orientierungswert hierfür liegt bei 30 Prozent (vgl. Systematik zur mengenmäßigen Zustandsbewertung von Grundwasserkörpern nach Wasserrahmenrichtlinie). Das heißt, 30 Prozent der mittleren Grundwasserneubildung auf der Fläche eines Bilanzgebiets darf für Wasserentnahmen genutzt werden. Je nach Stabilität der Zustände beim Grundwasser kann dieser Wert für einzelne Gebiete auch nach oben oder nach unten angepasst werden.

Für die Zuteilung von Wasserrechten an einzelne landwirtschaftliche Betriebe wurde in die Projekt-Methodik eine Flächenbindung aufgenommen, um Wettbewerbsvorteile nach dem "Windhundprinzip, wer zuerst kommt, verbraucht zuerst" zu vermeiden. Damit kann jeder Landwirt für die Grundwasserneubildung, die auf seinen bewirtschafteten Flächen stattfindet, ein Wasserrecht unabhängig vom Umfang bereits erfolgter Anträge/Gestattungen in seinem Bilanzgebiet beantragen. Von dieser Vorgehensweise verspricht die Wasserwirtschaft sich eine gleichmäßigere Verteilung der Wasserentnahmen in der Fläche statt großer Entnahmen an wenigen Stellen. Damit wurde das Ziel der Erarbeitung einer einfachen und transparenten Systematik umgesetzt, mit der eine faire Zuteilung der Wasserrechte gewährleistet wird.

Bei der Flächenbindung, die bereits seit mehreren Jahren in der Bergtheimer Mulde angewandt wird, kommt es jedoch auch zu der Herausforderung, dass die Flächenbindung den Pachtmarkt anheizen kann. Große, finanzstarke Betriebe pachten dann lediglich Flächen zu, um ihr Wasserrecht aufzustocken. Es kommt zur Erhöhung der Pachtpreise und die vorherrschenden kleinbäuerlichen Strukturen werden verdrängt. Bisher wurden für dieses Problem noch keine Lösungen gefunden.

Diese und andere Spannungsfelder bedürfen nach Zumkeller einem transparenten Kommunikationsprozess, bei dem sich alle Beteiligten zusammensetzen und in einem Konfliktgebiet Entscheidungen gemeinsam treffen sowie auf breiter Ebene Beschlüsse akzeptieren. Ab einem gewissen Risiko für Nutzungskonflikte sollten für die kommende Trockenperiode im Vorfeld bereits Grundwasser-Managementpläne für Niedrigwasserphasen mit vorbeugenden und akut anzuwendenden Maßnahmen erstellt werden. Erfahrungen aus vergangenen Trockenzeiten sollten in Managementpläne einfließen und diese aktualisieren.

Landwirte sollten betriebliches Risiko-Management an Folgen des Klimawandels anpassen

Zumkeller sprach die Landwirte an, sich zukünftig verstärkt mit einem betrieblichen Risiko-Management zu befassen, an den Klimawandel anzupassen und einen Plan zu entwickeln, um in Trockenjahren große finanzielle Einbußen vermeiden zu können.

Niedrigwasser-Management muss als Kreislauf mit einer operativen Phase (akute Maßnahmen, z.B. Verbot von Rassenbewässerung, Verbot von Pool-Befüllungen etc.) und einer vorbeugenden Phase (Analyse vergangener Trockenperioden, vorbeugende Maßnahmen für die nächste Trockenzeit) betrachtet werden. Die Vorsorge über eine längere Zeit ist nach Zumkeller wichtiger, weil während Trockenphasen akute Maßnahmen nur begrenzt Wirkung zeigen.

Im Abschlussbericht zum Projekt wurde die entwickelte Methode des Niedrigwasser-Managements zusammengefasst. Er ist gleichzeitig ein Diskussionspapier, weil es Punkte gab, die nicht endgültig zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft geklärt werden konnten (insbesondere die Laufzeit der Wasserrechte, dargebotsabhängige Bewässerungswürdigkeit, Zulassung von Bewässerungsverbänden nur für Grundwassernutzung derzeit in Bayern gesetzlich noch nicht möglich). Das Projekt ist abgeschlossen, soll aber evaluiert werden im Rahmen der Begutachtung von Wasserentnahmeanträgen durch die Wasserwirtschaftsämter Bad Kissingen und Aschaffenburg. Die Methode steht und alle Wasserwirtschaftsämter Bayerns dürfen sich ihr bedienen, auch wenn sie aktuell (noch) nicht gesetzlich festgelegt ist.

Berichterstattung:

Elke Hormes - Freie Fachjournalistin und
Dr. Martin Müller - Geschäftsführer ALB

ZUM FACHVORTRAG

Niedrigwassermanagement - Steuerung von Grundwasserentnahmen am Beispiel der landwirtschaftlichen Bewässerung

Referent: Frederik Zumkeller - Regierung von Unterfranken, Würzburg


VERANSTALTER

  • Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und Landwirtschaftliches Bauwesen in Bayern e.V. (ALB)
  • Hochschule Weihenstephan-Triesdorf (HSWT)
  • Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG)

Kooperationspartner

  • Bayerische Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF), stellvertretend AELF Landshut mit Gartenbauzentrum Bayern Süd-Ost
  • Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugung in Bayern e.V. (LKP)

Finanzielle Förderung

Die Online-Seminare erfolgen mit finanzieller Unterstützung des Bayerischen Staatministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).