Mittwoch, 11. Dezember 2024
Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und Landwirtschaftliches Bauwesen in Bayern e.V.

Pressemitteilung

Güllegruben- und Fahrsilobau nach der neuen Anlagenverordnung

Baufachtagung am 11. Dezember 2018 bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft in Grub

Investitionen in Betonbauwerke sind in der Landwirtschaft notwendig und zeichnen lebendige Landwirtschaftsbetriebe aus. Grundsätzlich wird eine hohe Dauerhaftigkeit und Wertbeständigkeit dieser Baumaßnahmen erwartet. Was muss jedoch konkret beachtet werden, damit Güllegruben und Fahrsilos die bestehenden Anforderungen auch zukünftig erfüllen? Welcher rechtliche Rahmen gilt für diese Bauwerke? Was besagt die seit August 2017 gültige bundeseinheitliche "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV)? Wie wird die Umsetzung dieser Verordnung in den "Technischen Regeln für wassergefährdende Stoffe" (TRwS) konkretisiert?

Fotos: LfL
Fotos: LfL

Diese Fragen werden während der Baufachtagung erläutert. Ziel ist es Wege für wertbeständiges Bauen zu zeigen, die den Funktionserhalt von Investitionen in Güllegruben und Fahrsilos auf lange Sicht gewährleisten und die zugleich den neuen gültigen Umweltregelungen gerecht werden.

Die Baufachtagung stellt in Zusammenarbeit mit maßgeblichen Experten den Stand der neuen Rechtslage und die praktische Umsetzung der gültigen Vorgaben dar. Konkrete Handlungsempfehlungen und einzelbetriebliche Lösungsansätze werden durch Fachreferenten und Firmenvertreter vorgestellt.

Die Baufachtagung, die dieses Jahr gemeinsam mit der LfL, der LfU, den ÄELF, dem StMELF, dem StMUV und den ÄELF veranstaltet wird, richtet sich an alle interessierten Tierhalter, insbesondere Rinderhalter, Biogasbetreiber mit Fahrsilos, Berater, Planer sowie Firmen-, Verbands- und Behördenvertreter - damit in der Landwirtschaft auch künftig mit Erfolg Güllegruben und Fahrsilos gebaut werden können.

Weitere Informationen und Anmeldung im Internet unter:
www.alb-bayern.de/baufachtagung2018.2

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